Führerscheinklassen

B, BL, BL”17”, B+C

Klasse B

Ausbildung B ab 17,5 Jahre

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem

Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.

• Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Beispiel: Trikes)

• Motorfahrräder (Mopeds und Mofas) - Führerschein ersetzt Mopedausweis

• 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge und alle Quads

Klasse B „L17“

Ausbildungsbeginn B mit "L" - Duale-Ausbildung: 17,5 Jahre

Klasse B §122-“L“

Ausbildungsbeginn B mit "L" - Duale-Ausbildung: 17,5 Jahre

Klasse B & C

C-Schein Anmeldung ab 17,5 Jahren möglich.

Einschränkung bei C-Schein:

bis 21 Jahre auf LKW bis 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Bei Ausbildung und Prüfung mit unserem Lkw (16-Tonner) unter 21 Jahren, geht am 21. Geburtstag der C automatisch (ohne Prüfung) in C über